Statuten
Der Rheingold-Unternehmerkreis wurde von fünf Unternehmern mit dem Ziel gegründet, die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Unternehmerinnen und Unternehmern auf Augenhöhe zu fördern.
Die besondere Lebenssituation von Unternehmerinnen und Unternehmern und die daraus resultierenden Herausforderungen bilden in Verbindung mit den nachfolgenden Statuten den alle Mitglieder verpflichtenden Wertekanon des Rheingold-Unternehmerkreises:
Die Mitglieder des Rheingold-Unternehmerkreises handeln nach den bewährten Grundsätzen des Ehrbaren Kaufmanns. Die Bezeichnung Ehrbarer Kaufmann beschreibt das historisch in Europa gewachsene Leitbild für eine verantwortliche Teilnahme am Wirtschaftsleben. Es steht für ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen, für die Gesellschaft und für die Umwelt. Ein Ehrbarer Kaufmann stützt sein Verhalten auf Tugenden, die den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zum Ziel haben, ohne den Interessen der Gesellschaft entgegenzustehen. Er wirtschaftet nachhaltig.
Der Umgang der Mitglieder miteinander ist geprägt von Fairness, Offenheit, Vertrauen und Respekt. Die Mitglieder unterstützen sich und wahren dabei stets höchste Diskretion nach außen. Empfehlungen unter Rheingold-Unternehmerkreis-Mitgliedern sind ein hohes Gut und finden auf Augenhöhe statt. Das empfohlene Mitglied unterrichtet den Empfehlungsgeber regelmäßig über den jeweiligen Empfehlungsverlauf.
Zur Förderung der gegenseitigen und direkten Kommunikation werden Mitglieder des Netzwerks auch in den jeweiligen Unternehmen unmittelbar und ohne weitere Rückfragen zum gewünschten Unternehmer durchgestellt. Eine „Vorab-Filterung“ durch bspw. Sekretariate und Assistenzen findet unter Rheingold-Unternehmerkreis-Mitgliedern nicht statt. Im Mitgliederbereich stellen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer daher gegenseitig ihre persönlichen Durchwahlen, E-Mail-Adressen und Mobilfunkrufnummern zur Verfügung.
Kalt-Akquise unter Mitgliedern ist unzulässig. Eine Kontaktaufnahme rein zum Zweck der Bewerbung eigener Dienstleistungen oder Produkte führt zur Verwarnung und im Wiederholungsfall zum Ausschluss aus dem Kreis.
Alle Mitglieder verpflichten sich, aktiv am Erfolg des Rheingold-Unternehmerkreises mitzuwirken. Dies insbesondere durch regelmäßigen Besuch der Veranstaltungen und proaktive Nutzung des Netzwerks. Die Mitglieder halten ihre externe und interne Profilseite auf der Unternehmerkreis-Webseite stets aktuell und bilden dort ihr Leistungsspektrum transparent ab.
Unternehmerkreis-Mitglieder gewähren untereinander Sonderkonditionen und veröffentlichen diese vorab im internen Mitgliederbereich der Rheingold-Unternehmerkreis-Webseite.
Neue Mitglieder müssen durch ein bestehendes Mitglied vorgeschlagen und einstimmig durch die Gründer bestätigt werden.
Jedes Mitglied erklärt sich durch den Beitritt in den Rheingold-Unternehmerkreis damit einverstanden, sich bei Streitigkeiten unter Mitgliedern dem durch die Gründer nach Klärung des Sachverhalts ausgesprochenen Schiedsspruch zu unterwerfen.
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt 500,- € p.a. zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und ist jährlich im Voraus zu zahlen. Die Übernahme wichtiger Aufgaben innerhalb des Rheingold-Unternehmerkreises kann mit einer Reduzierung des Jahresbeitrags honoriert werden.